Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten vorbehältlich einer künftigen Änderung für jede Rechtsbeziehung zwischen der Künzle Metallbau AG und unseren
Geschäftspartnern. Weitergehende Verpflichtungen übernehmen wir ausschliesslich durch ausdrücklich, schriftliche und stets auf den Einzelfall beschränkte Anerkennung.
Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend.
Verträge
Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Künzle Metallbau AG eine schriftliche Bestellung vorliegt und diese mittels einer Auftragsbestätigung anerkennt.
Ausserordentliche Bedingungen und Forderungen, welche auf der Kundenbestellung aufgeführt sind, haben nur Gültigkeit, wenn diese auf unserer Auftragsbestätigung übernommen und so bestätigt werden.
Preise
Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart netto in Schweizer Franken, ohne Versicherung oder sonstige gesetzliche Abgaben. Die Preise verlieren ihre Gültigkeit nach 30 Tagen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Preisangaben bei denen ein offensichtlicher Fehler vorliegt, verlieren ihre Gültigkeit in jedem Fall.
Zahlungskonditionen
Die Zahlungskonditionen sind 30 Tage ab Lieferung, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Unterlagen
Die zur Produktion notwendigen Unterlagen werden durch die Künzle Metallbau AG vertraulich behandelt und unseren Unterlieferanten lediglich zur Verfügung gestellt, wenn dessen Dienstleistung dies verlangt.
Zeichnungen und Daten
Der Besteller ist verantwortlich, dass alle Dokumente und elektronische Daten, welche der Künzle Metallbau AG für die Produktion zur Verfügung gestellt werden, einwandfrei und auf dem gewünschten Stand sind. Mehraufwände welche durch nicht brauchbare oder schlechte elektronische Daten verursacht wurden, werden nach Aufwand verrechnet.
Planung zur Freigabe
Die Firma Künzle Metallbau AG erstellt für jeden Auftrag einen Plan zur Freigabe. Dieser Plan ist zu prüfen und unterzeichnet freizugeben. Eine Planänderung ist im angebotenen Preis inbegriffen. Jede weitere Planänderung wird nach Aufwand 135.-/h in Rechnung gestellt.
Auftragsetappen
Die Firma Künzle Metallbau AG geht bei der Angebotsberechnung von einer Auftragsetappe aus. Sind für ein Bauvorhaben mehrere Etappen notwendig ist dies vom Auftraggeber anzugeben, damit eine Ausführung in mehreren Etappen in der Kalkulation des Angebots einfliessen kann. Wird uns diese Information vorbehalten, wird ein Etappenzuschlag von mind.300.- in Rechnung gestellt.
Eigentumsvorbehalt
Die von der Künzle Metallbau AG gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung in einwandfreiem Zustand zu halten.
Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit der Annahme der bereinigten Zeichnungen durch die Künzle Metallbau AG und nach vollständiger Bereinigung der technischen Belange. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:
- wenn die Angaben, die für die Ausführung der Bestellung benötigt rechtzeitig zugehen, oder wenn diese durch
- den Besteller nachträglich abgeändert werden;
- wenn Zahlungsfristen nicht eingehalten werden
- wenn Hindernisse auftreten, die der Künzle Metallbau AG trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt, unverschuldet nicht abwenden kann, ungeachtet ob diese bei uns selber, beim Besteller oder einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind Vorkommnisse höherer Gewalt, beispielsweise Krieg, Naturereignissen, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der benötigten Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, Ausschuss werden von wichtigen, behördlichen Massnahmen oder Unterlassungen.
Liefertermine
Die Liefertermine einzuhalten ist eines unserer grössten Ziele, die wir täglich anstreben. Leider kann die Künzle Metallbau AG diese jedoch nicht immer garantieren; entsprechend sind diese Angaben unverbindlich. Vertragsrücktritt, Inverzugsetzung oder Schadenersatzansprüche wegen Verzögerung sind daher für den Besteller ausgeschlossen.
Mängelhaftung, Gewährleistung
Der Besteller hat die Lieferung innert zwei Tagen nach Empfang auf Mängel zu prüfen. Erfolgt eine Mängelrüge nicht im vorgegebenen Zeitraum nach Empfang der Waren gelten Lieferung und Leistung als genehmigt. Mängel sind schriftlich und ausreichen dokumentiert zu melden. Spätere Beanstandungen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel verdeckt, d.h. im Zeitpunkt der Anlieferung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren. Solche Mängel sind sofort schriftlich und dokumentiert zu melden. Bei ordnungsgemässem Gebrauch der Ware, gewährleisten wir unsere Produkte 12 Monate ab Lieferdatum Garantie. Für ersetzte oder reparierte Teile keine Garantie. Werden Reparaturen oder Ergänzungen vom Besteller oder Dritten vorgenommen, erlöscht die Garantie, sofern nichts anderes vorgängig vereinbart wurde.
Restgültigkeitsklausel
Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das entsprechende Rechtsgeschäft ungültig oder unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, oder Teile der übrigen Bestimmung sowie das ganze Rechtsgeschäft nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung oder Teils einer Bestimmung tritt die entsprechende zwingende gesetzliche Regel in Kraft.
Anzuwendendes Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizerisches materielles Recht.
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der Künzle Metallbau AG gilt für beide Parteien der Gerichtsstand am Sitz von der Künzle Metallbau AG.